Ganz so schlimm, wie auf dem Foto kommt es nicht, kurzfristig und quasi ohne Vorlauf aber schon! Die erst heute veröffentlichte und bereits ab morgen, Montag, den 16.8.21 geltende neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg betrifft auch Euren Friseurbesuch bei barbers.
Für Friseurdienstleistungen gilt bereits ab morgen, Montag, den 16.08.21 wieder die Nachweispflicht im Sinne der 3G Regel: getestet, geimpft oder genesen.
Bitte denkt daran, Euren
- Impfnachweis, oder
- Nachweis über vollständige Genesung einer Covid19 Erkrankung, oder
- negativen Antigen Schnelltest (nicht älter als 24 Std.)
zu Eurem Friseurtermin mitzubringen, da wir Euch ansonsten leider nicht bedienen dürfen.
Alles andere wie gehabt:
- Die MASKENPFLICHT BLEIBT bestehen.
- BARTSCHNITTE, sowie BRAUEN- & WIMPERNBEHANDLUNGEN sind möglich!